Sachkundenachweis

Fast jeder Hundehalter kennt ihn mittlerweile - den Sachkundenachweis. 

Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein" genannt.

 

Jedes Bundesland hat sein eigenes Hundegesetz. In Niedersachsen gilt dementsprechend das Nds. Hundegesetz (kurz: NHundG).

 

Hiernach muss jeder Hund, welcher älter als sechs Monate ist, durch einen Transponder gekennzeichnet sein, haftpflichtversichert sein und im Zentralregister des Landes Niedersachsen eingetragen sein.

Neben den o.g. drei Voraussetzungen, welche pro Hund gelten, gibt es eine Regelung welche sich direkt auf den Halter bzw. die Halterin bezieht.

Nach § 3 NHundG muss jeder Hundehalter die erforderliche Sachkunde zur Hundehaltung besitzen. 

 

Wobei wir beim Thema sind.

 

Der Sachkundenachweis erhält man durch die Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Ähnlich wie beim Führerschein - daher auch "Hundeführerschein" genannt

 

Die theoretische Prüfung erfolgt durch einen Multiplechoicetest. 

Der Test  bestehend derzeit aus 35 Fragen. Es werden Fragen aus folgenden Bereichen gestellt:

  1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Die praktischen Prüfung ist dann der Nachweis, dass man sein Wissen auch umsetzen kann.

Kurz gesagt: Hier wird geprüft, wie man mit dem Hund umgeht.

 

Das klingt alles sehr anstrengend und gerade für Personen mit Prüfungsangst sehr aufregend. Aber keine Sorge wir helfen euch. 

Bisher können wir stolz sagen, dass noch keiner bei uns durchgefallen ist!

 

Bei Interesse oder Fragen zum Hundeführerschein meldet euch gerne bei den unten angegebenen Kontaktdaten.